BETREUUNGSWEISUNGEN

Betreuungsweisungen und Gespräche

In mehreren Einzelgesprächen werden Straftaten und individuelle Problemlagen besprochen und bearbeitet. Für eine vertrauensvolle Atmosphäre, die eine konkrete Einzelfallhilfe und einen förderlichen Entwicklungsprozess ermöglicht, werden die Betreuungsweisungen konstant von einer zuständigen pädagogischen Fachkraft begleitet.

Zielgruppe:

Zielgruppe sind straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende bis unter 21 Jahren.

Ausschlusskriterien:

Nicht teilnehmen können Jugendliche und Heranwachsende, bei welchen massive Suchterkrankungen und/oder psychische Erkrankungen im Vordergrund stehen, und solche, die wegen Sexualstraftaten oder organisierter Kriminalität verurteilt wurden.

Ziele:

  • Aufarbeitung individueller Problemlagen
  • Förderung der Reflexionsfähigkeit
  • Förderung der Empathiefähigkeit
  • Erschaffung stabiler Lebensstrukturen (z.B. Schule/Ausbildung)
  • Aufarbeitung von Sozialisationsdefiziten
  • Stärkung/ Förderung vorhandener Ressourcen
  • Prävention weiterer Straffälligkeit durch Stärkung des Selbst

Inhalt und Methoden:

Um eine spezifische Hilfestellung anbieten zu können, werden die Gespräche klientenzentriert und bedürfnisorientiert gestaltet. Wichtiger Bestandteil der Betreuungsweisungen ist die Biographiearbeit mit den Jugendlichen und Heranwachsenden. Diese ermöglicht die Gewährleistung einer umfassenden Aufarbeitung der individuellen Problemlagen. Weitere mögliche Inhalte können die Erarbeitung von schulischen und beruflichen Perspektiven, die gemeinsame Findung von Handlungsalternativen, der Umgang mit Konflikten/Stress sowie die gezielte Bearbeitung von Problembereichen, wie z.B. Schulden, Drogen, Wohnen, Familie (…) darstellen.

Dauer:

Der zeitliche Umfang beträgt 45-60 Minuten/ Woche. Die Dauer richtet sich nach richterlichem Ermessen.